21.09.2013, 12:57
Zitat:Original von MrGreen
es sei denn ich nehme die Mwst erst einmal als Sicherheit und zahle sie dann erst aus wenn der Käufer mir o.g. Nachweise bringen kann.
In dieser gewählten Variante läuft dann der Verkäufer seinem Geld nach erbrachtem Nachweis über die gezahlte Steuer hinterher. Ein heikles Geschäft für beide Seiten, je nachdem wie wieit sie auseinander sitzen.
Beim Treuhänder zu hinterlegen, ist die bessere Variante.
Gruß
Edgar