21.09.2013, 21:04
Hallo Ralf,
das geht gem. 1 Abs 1b UStG nur mit neuen Fahrzeugen. Das Gesetz unterstellt dann einen innergemeinschaftlichen Erwerb obwohl der Käufer kein Unternehmer ist. Damit liegt beim Verkäufer eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vor. Der Steuer muss er nicht hinterher laufen.
tschüss
Matthias
das geht gem. 1 Abs 1b UStG nur mit neuen Fahrzeugen. Das Gesetz unterstellt dann einen innergemeinschaftlichen Erwerb obwohl der Käufer kein Unternehmer ist. Damit liegt beim Verkäufer eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vor. Der Steuer muss er nicht hinterher laufen.
tschüss
Matthias