27.09.2013, 11:50
Da wir gerade erst in ein komplett neues Gebäude mit allen technischen Möglichkeiten umgezogen sind, nutze ich diese auch weitgehend.
Laut Classic Data gehört jedoch zum Umfang der Kurzbewertung wortwörtlich eine "grobe Inaugenscheinnahme". Das beinhaltet das Kontrollieren der Fahrgestellnummer und ein Besichtigung, die den Gutachter einen Eindruck über den allgemeinen Fahrzeugzustand gewinnen lässt.
Sinn dieser Kurzbewertungen ist die grobe Einstufung der Wertverhältnisse einzig und allein für die Versicherung und deren Wagnis- und Prämienberechnung. Deshalb wird auch nur der Marktwert und nicht der spätere Entschädigungswert, der Wiederbeschaffungwert, ermittelt.
Man hat lange darüber nachgedacht, dass die Versicherung die Kurzbewertung in Auftrag gibt, danach eine Tarifeinstufung vornimmt und diese mit dem Kunden bespricht. Doch das scheiterte sowohl an den Finanzen, die so nicht umzulegen waren wie auch dem Tranzparenzgedanken bei der Prämienberechnung. Auf Deutsch: Die Kurzbewertung hat für den VN so gut wie keine Aussagekraft über die für den Fahrzeugeigner interessanten Werte seines Objekts.
Mit einem Honorar von 150,--€ incl. Mwst., von denen wir noch für die Datenabfrage eine Pauschalsumme an Classic Data abführen, bleibt die Kurzbewertung keine gewinnbringende Geschäftsidee für den Gutachter. Dementsprechend wird der Aufwand den Anforderungen angepasst, die der Versicherer an Classic Data stellt. Und die sind zeitlich überschaubar.
Laut Classic Data gehört jedoch zum Umfang der Kurzbewertung wortwörtlich eine "grobe Inaugenscheinnahme". Das beinhaltet das Kontrollieren der Fahrgestellnummer und ein Besichtigung, die den Gutachter einen Eindruck über den allgemeinen Fahrzeugzustand gewinnen lässt.
Sinn dieser Kurzbewertungen ist die grobe Einstufung der Wertverhältnisse einzig und allein für die Versicherung und deren Wagnis- und Prämienberechnung. Deshalb wird auch nur der Marktwert und nicht der spätere Entschädigungswert, der Wiederbeschaffungwert, ermittelt.
Man hat lange darüber nachgedacht, dass die Versicherung die Kurzbewertung in Auftrag gibt, danach eine Tarifeinstufung vornimmt und diese mit dem Kunden bespricht. Doch das scheiterte sowohl an den Finanzen, die so nicht umzulegen waren wie auch dem Tranzparenzgedanken bei der Prämienberechnung. Auf Deutsch: Die Kurzbewertung hat für den VN so gut wie keine Aussagekraft über die für den Fahrzeugeigner interessanten Werte seines Objekts.
Mit einem Honorar von 150,--€ incl. Mwst., von denen wir noch für die Datenabfrage eine Pauschalsumme an Classic Data abführen, bleibt die Kurzbewertung keine gewinnbringende Geschäftsidee für den Gutachter. Dementsprechend wird der Aufwand den Anforderungen angepasst, die der Versicherer an Classic Data stellt. Und die sind zeitlich überschaubar.
Viele Grüße
Martin
Martin
![[Bild: 29042053wn.jpg]](https://up.picr.de/29042053wn.jpg)