19.05.2015, 10:50
Zitat:Original von Corvette Captain
Zitat Anfang: (Testfahrer)
>>So ist es Aufgabe der Werkstatt bei Gutachterbeauftragung so "viel wie möglich" rauszuholen.....und so kann man dann auch mit dem Kunden zbs. einen Extrabonus absprechen.<<
Zitat Ende
Ich verstehe nicht ganz... Welcher "Extrabonus"? Könnte man das eventuell als Versicherungsbetrug bezeichnen?
Grüße
Peter
Keine Ahnung warum einige Leute immer nur einseitige Intentionen haben........Die im Gutachten ermittelte Schadenshöhe ist nun mal der Anspruch des Kunden, auch wenn er NICHT repariert, das ist schon mal logo......und wenn ich nun als Werktstt zum Kunden sage: " Guck mal, das und das ,das brauchen wir nicht erneurn, oder willst Du ein neues Seitenteil lieber haben statt die Instandsetzung desgleichen ohne Rest-Spuren".....da wird fast jeder Kunde sagen, dass er lieber die Rep statt den Tausch des Heckkotflügels(Seitenteil) haben will, zumal die Rückverformung keinen großen Eingriff darstellt, der Teiletausch aber schon.....und wenn das Eine im Vergleich zum Anderen nun mal 10 Mille spart, kann man doch mit dem Kunden, sofern über Abtretung repariert und kassiert wird, einen Extrabonus abklären, denn man hat ja nicht laut GA repariert/ reparieren müssen.
Geht natürlich nur,wenn man als Werkstatt auch abrechnet laut Gutachten, also nicht auf Rep-Rechnung, weil dann müßte man ja das Seitenteil wie im GA aufführen, was es aber nicht ist ( also nicht ausgetauscht), also wäre das Betrug.
Man kann auch als Werkstatt auf Gutachtenbasis wie der Kunde abrechnen.
Die verbuchen dich dann in der Uniwagnis, aber da kann man mit leben.