05.07.2015, 03:37
Hi Dirk,
das sogenannte Vollgutachten nach §21 enthält eine HU, ist aber weder genauer noch umfagreicher. D.h. wenn du vor einem Jahr das H-Gutachten bekommen hast, solltest du jetzt auch den HU-Teil des Vollgutachtens problemlos meistern.
Problematisch sind die "anderen" Teile des Vollgutachtens: deine Vette wird so behandelt, als sei sie noch nie in Europa zugelassen gewesen. Also brauchst du Ausnahmegenehmigungen für die roten Blinker, Nummernschilder usw., die man inzwischen eigentlich nicht mehr bekommt. Und die obligatorischen Rückstrahler.
Hast du noch den alten Fahrzeugbrief? Dann Kopie für deine Akten.machen und das Original mitnehmen. Vereinfacht z.B. die Datenbeschaffung.
Viele Grüße, Mirko
das sogenannte Vollgutachten nach §21 enthält eine HU, ist aber weder genauer noch umfagreicher. D.h. wenn du vor einem Jahr das H-Gutachten bekommen hast, solltest du jetzt auch den HU-Teil des Vollgutachtens problemlos meistern.
Problematisch sind die "anderen" Teile des Vollgutachtens: deine Vette wird so behandelt, als sei sie noch nie in Europa zugelassen gewesen. Also brauchst du Ausnahmegenehmigungen für die roten Blinker, Nummernschilder usw., die man inzwischen eigentlich nicht mehr bekommt. Und die obligatorischen Rückstrahler.
Hast du noch den alten Fahrzeugbrief? Dann Kopie für deine Akten.machen und das Original mitnehmen. Vereinfacht z.B. die Datenbeschaffung.
Viele Grüße, Mirko