07.08.2015, 07:24
Zitat:Original von Wesch
Ich dachte, dass Aufnahmen von ner Bordkamera gerichtlich nicht verwendbar sind ?
Also auch nicht von den Versicherungen ?
Das ist grundsätzlich richtig. Allerdings ist es für die Entscheidung der Versicherung nicht relevant, ob gerichtlich verwertbar oder nicht, da es kein juristischer Akt ist. Der Sachbearbeiter/Gutachter findet das Video und hat somit genug Informationen, um eine Entscheidung in diesem Fall herbeizuführen. Das wars schon.
Viele Grüße, Tobi