10.08.2004, 16:12
So, ich habe eben mal mit dem RP telefoniert:
Eine Minderung der Gebühr ist generell nicht möglich.
Auf einen Kosten-Vergleich (50,- EUR) mit bereits erstellten Genehmigungen bekam ich zur Anwort:
"Wenn Sie mir die 50EUR-Genehmigungen schicken, berechne ich den Differenzbetrag an die KfZ-Halter nach. Die sind nämlich alle falsch. Hätten Sie die Genehmigung nicht von uns erhalten, hätten Sie eben umbauen müssen, das wäre für Sie viel teurer gekommen. Die 130,- EUR waren schon das günstigste, ich hätte auch den Maximalsatz von 1022,- EUR nehmen können"
Das ist typisch deutsches Beamtentum. Nochmal zum Kotzen.

Auf die 130,- EUR kommt es mir absolut nicht an, aber die Ungleichbehandlung regt mich schon auf.
Mich würde interessieren, ob Nicht-Ami-Oldies die gleiche Behandlung zuteil wird.
Eine Minderung der Gebühr ist generell nicht möglich.
Auf einen Kosten-Vergleich (50,- EUR) mit bereits erstellten Genehmigungen bekam ich zur Anwort:
"Wenn Sie mir die 50EUR-Genehmigungen schicken, berechne ich den Differenzbetrag an die KfZ-Halter nach. Die sind nämlich alle falsch. Hätten Sie die Genehmigung nicht von uns erhalten, hätten Sie eben umbauen müssen, das wäre für Sie viel teurer gekommen. Die 130,- EUR waren schon das günstigste, ich hätte auch den Maximalsatz von 1022,- EUR nehmen können"
Das ist typisch deutsches Beamtentum. Nochmal zum Kotzen.



Auf die 130,- EUR kommt es mir absolut nicht an, aber die Ungleichbehandlung regt mich schon auf.
Mich würde interessieren, ob Nicht-Ami-Oldies die gleiche Behandlung zuteil wird.
Viele Grüße
Andreas
Andreas
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