12.10.2015, 16:44
Zitat:Original von Tom V
Zitat:Original von Benny83
Wenn er das Kennzeichen seit 6 Jahren hat, fällt das nicht unter Bestandsschutz??
wie kommst Du auf 6 Jahre?
Zitat:2014 im März,habe ich das Kennzeichen geändert,von 04-10 auf 03-10.Es wurde ohne Probleme wieder abgestempelt
Also wurde demnach letztes Jahr ein neues Kennzeichen ausgegeben.
Was die 5 Jahre davor war, zählt nicht!
Natürlich kann man die Sache aussitzen....aber wer sitzt wohl am längeren Hebel?
Das Bürgeramt oder der Bürger?
Die werden bei Nichtbefolgung kurzerhand das Auto zwangsstillegen.
Ich persönlich würde der Aufforderung nachkommen und dabei freundlich auftreten und erst einmal zuhören um was es geht. Dann sachlich argumentieren und eine Lösung finden.
Es gibt für den Fall der Fälle immer noch die Möglichkeit Plan B anzuwenden!
Ein ungesiegeltes (!!) Kennzeichen, zumindest vorne, fahren falls das bisherige tatsächlich unwiederbringlich eingezogen wird.....
"Neu" ist jetzt relativ. Das Kennzeichen hat die gleichen Abmaße wie das davor, es ist lediglich der Zeitraum geändert worden. Sonst alles gleich, so ganz egal ist das nicht! Es wurde ja 2x das kleine Kennzeichen abgestempelt. Und mit Sicherheit nicht vom gleichen Mitarbeiter, oder??
Ich gehe mal davon aus, das sich jemand über ihn beschwert hat, der kein kurzes Kennzeichen gekriegt hat.. Stilllegen werden sie ihm das Auto nicht, da glaube ich nicht dran. Die werden nur drauf hoffen das er eingeschüchtert ist und sich meldet. Genau das würde ich NICHT tun, ebenso wenig wie mit einem ungesiegelten Kennzeichen zu fahren. Das dürfte unter Urkundenfälschung fallen.