31.12.2015, 21:05
Bei der Polizei nachzufragen ist jetzt überhaupt nichts verwerfliches :))) Immer dran denken...der Feind liest mit.
Die Polizei ist in deinem Fall allerdings der falsche Ansprechpartner. Auch die Aussage die du dort bekommen hast, ist etwas unglücklich gewählt, denn wo und in welcher Form du dein Kennzeichen an einem Fahrzeug montieren darfst obligt der Strassenverkehrsordnung bzw. der KFZ Zulassungsstelle. Hier mußt du mit deinem Fahrzeug vorstellig werden. Dort prüft dann ein Gutachter wie und in welcher Form das Nummernschild angebracht werden kann.
Bezogen auf die Höhe gibt es in der STVZo die Verordnung das zwischen Boden und Unterkante des Nummernschildes 200mm Abstand vorherrschen muss. In wie weit hier eine Sondergenehmigung erteilt werden kann muß der Gutachter beurteilen. Das wäre der offizielle und direkte Weg, wenn dieser eingeschlagen werden soll.
Aber um ehrlich zu sein....ich habe auch noch bei keiner Kontrolle die Kennzeichenhöhe nachgemessen gesehen. Solange das da nicht wie ein Schneepflug dran hängt...


Die Polizei ist in deinem Fall allerdings der falsche Ansprechpartner. Auch die Aussage die du dort bekommen hast, ist etwas unglücklich gewählt, denn wo und in welcher Form du dein Kennzeichen an einem Fahrzeug montieren darfst obligt der Strassenverkehrsordnung bzw. der KFZ Zulassungsstelle. Hier mußt du mit deinem Fahrzeug vorstellig werden. Dort prüft dann ein Gutachter wie und in welcher Form das Nummernschild angebracht werden kann.
Bezogen auf die Höhe gibt es in der STVZo die Verordnung das zwischen Boden und Unterkante des Nummernschildes 200mm Abstand vorherrschen muss. In wie weit hier eine Sondergenehmigung erteilt werden kann muß der Gutachter beurteilen. Das wäre der offizielle und direkte Weg, wenn dieser eingeschlagen werden soll.
Aber um ehrlich zu sein....ich habe auch noch bei keiner Kontrolle die Kennzeichenhöhe nachgemessen gesehen. Solange das da nicht wie ein Schneepflug dran hängt...
Gruß aus Köln
Juergen
Juergen
