02.09.2004, 17:19
Zitat:"Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Mobiltelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist."
So lautet der Gesetzestext. Ich bin zwar kein Jurist, aber von Funkgeräten steht da nix drin.
Gruß Ecki