15.02.2002, 11:51
@Klaus: Danke für das Fax!
Habe den entsprechenden Gesetzestext:
f) Der Übergangsvorschrift zu § 47 Abs. 3 (schadstoffarme Fahrzeuge) wird folgender Satz angefügt:
»Fahrzeuge mit Selbstzündungsmotor mit Direkteinspritzung, die der Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung der Richtlinie 94/12/EG entsprechen und die vor dem 1. Oktober 1999 erstmals in den Verkehr kommen, gelten auch dann als schadstoffarm, wenn sie folgende Grenzwerte einhalten:
- HC + NOx = 0,9 g/km,
- Partikel = 0,10 g/km.«
Nachlesbar unter
https://www.jura.uni-sb.de/BGBl/TEIL1/19...129.1.HTML
So, jetzt müsste man die Werte der "alten" LT1 herausbekommen. In der AU-Bescheinigung steht bei mir nichts.
Hat jemand von Euch die Werte der entsprechenden Baujahre?
Gruss
Andreas
Habe den entsprechenden Gesetzestext:
f) Der Übergangsvorschrift zu § 47 Abs. 3 (schadstoffarme Fahrzeuge) wird folgender Satz angefügt:
»Fahrzeuge mit Selbstzündungsmotor mit Direkteinspritzung, die der Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung der Richtlinie 94/12/EG entsprechen und die vor dem 1. Oktober 1999 erstmals in den Verkehr kommen, gelten auch dann als schadstoffarm, wenn sie folgende Grenzwerte einhalten:
- HC + NOx = 0,9 g/km,
- Partikel = 0,10 g/km.«
Nachlesbar unter
https://www.jura.uni-sb.de/BGBl/TEIL1/19...129.1.HTML
So, jetzt müsste man die Werte der "alten" LT1 herausbekommen. In der AU-Bescheinigung steht bei mir nichts.
Hat jemand von Euch die Werte der entsprechenden Baujahre?
Gruss
Andreas
Viele Grüße
Andreas
Andreas
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