Das Thema Ruheversicherung ist gesetzlich recht einheitlich geregelt, da ist es erstmal unerheblich was meine Versicherung dazu sagt, da auch für sie diese Regeln gelten. Lediglich die Dauer des Zeitraumes schwankt je nach Versicherer zwischen 12-18 Monaten.
Meine Frage bezieht sich daher explizit auf den Umstand, dass die Schadensfreiheitsrabatte aus dem alten Vertrag für ein neues Fahrzeug übernommen werden.
Im Gegensatz zu dem manchmal nicht ausreichend geschulten Personal in den Callcentern der Versicherer, die schon mit dem Begriff "Ruheversicherung" oder anderen Themen, die vom 08/15 Tagesgeschäft abweichen, oft nichts anfangen können, gibt es hier nach meiner Erfahrung im Forum tatsächlich den einen oder anderen, der sich wirklich mit der Materie auskennt oder mindestens selbst einen ähnlich gelagerten Fall hatte.
Hier geht es nicht darum sich im Schadensfalls auf "Infos aus dem Forum zu berufen", sondern abzuklären, wie die gesetzliche Regelungen aussiehen, worauf man im Vorfeld achten muss und wonach man deshalb bei der Versicherung explizit fragen muss.
Ich freue mich daher über konstruktiv sinnvolle Beiträge.
Gruß,
Jörg
Meine Frage bezieht sich daher explizit auf den Umstand, dass die Schadensfreiheitsrabatte aus dem alten Vertrag für ein neues Fahrzeug übernommen werden.
Im Gegensatz zu dem manchmal nicht ausreichend geschulten Personal in den Callcentern der Versicherer, die schon mit dem Begriff "Ruheversicherung" oder anderen Themen, die vom 08/15 Tagesgeschäft abweichen, oft nichts anfangen können, gibt es hier nach meiner Erfahrung im Forum tatsächlich den einen oder anderen, der sich wirklich mit der Materie auskennt oder mindestens selbst einen ähnlich gelagerten Fall hatte.
Hier geht es nicht darum sich im Schadensfalls auf "Infos aus dem Forum zu berufen", sondern abzuklären, wie die gesetzliche Regelungen aussiehen, worauf man im Vorfeld achten muss und wonach man deshalb bei der Versicherung explizit fragen muss.
Ich freue mich daher über konstruktiv sinnvolle Beiträge.
Gruß,
Jörg