17.04.2018, 00:08
Danke Matthias,
dann habe ich das richtig gedeutet, das die Übernahme der Schadensfreiheitsrabatte der Pferdefuß ist.
In der Praxis wird eine Ruheversicherung dann aber nur zur Anwendung kommen, wenn ein Fahrzeug abgemeldet und kein neues Fahrzeug mehr angemeldet wird.
Eigentlich etwas realitätsfern, wer lässt schon einen Vertrag mit hohen Schadensfreiheitsrabatten ungenutzt rumliegen und versichert wieder von Null neu, nur um in den Genuß der Ruheversicherung zu kommen.
Eine Restaurierung ist nur eine "Vielleicht"-Option, erstmal soll das Fahrzeug nur abgemeldet werden und während der Abmeldungszeit trotzdem einen gewissen Versicherungsschutz (wie gesagt, Diebstahl, Brand etc.) haben.
Grüße,
Jörg
dann habe ich das richtig gedeutet, das die Übernahme der Schadensfreiheitsrabatte der Pferdefuß ist.
In der Praxis wird eine Ruheversicherung dann aber nur zur Anwendung kommen, wenn ein Fahrzeug abgemeldet und kein neues Fahrzeug mehr angemeldet wird.
Eigentlich etwas realitätsfern, wer lässt schon einen Vertrag mit hohen Schadensfreiheitsrabatten ungenutzt rumliegen und versichert wieder von Null neu, nur um in den Genuß der Ruheversicherung zu kommen.
Eine Restaurierung ist nur eine "Vielleicht"-Option, erstmal soll das Fahrzeug nur abgemeldet werden und während der Abmeldungszeit trotzdem einen gewissen Versicherungsschutz (wie gesagt, Diebstahl, Brand etc.) haben.
Grüße,
Jörg