(12.09.2018, 15:08)Cicero schrieb: Jetzt keine Schnellschüsse Daniel !!
Bewahre die Ruhe, mache dich nicht verrückt !
(...)
Den 01.09 als Stichtag festzulegen, war auch von der EU ungeschickt. Bei der IBAN war man wenigstens so schlau und hatte Übergangsfristen eingeräumt.
Die deutsche Bürokratie kommt noch als Blocker hinzu.
Warum reicht es denn nicht, wenn von GM Europe Ausnahmegenehmigungen nachgereicht werden ?
Aber sich aufzuregen bringt nichts, du bekommst das Fahrzeug definitiv noch zugelassen. Da bin ich mir ganz sicher.
Huracan ist natürlich auch gut, aber auch teuer !
GM und der Importeur haben eine Stellungnahme verfasst, mit der der Händler zur Zulassungsstelle gegangen ist. Keine Chance. Wurde abgewiesen - auch mit durch den Hersteller schriftlich zugesagter nachreichbarer Ausnahmegenehmigung.
Laut Straßenverkehrsamt gilt unter unserem aktuellen Verkehrsminister eine "zero tolerance policy" für Ausnahmegenehmigungen.
Hab mich ja gestern selbst durch die Ämter telefoniert. Die Aussage ist eindeutig: Es liegt noch keine Ausnahmegenehmigung vor - also gibt es keine Zulassung.
Stand unbekannt. Darüber, ob überhaupt schon ein Antrag eingegangen ist, bewahrt man schriftlich Stillschweigen (hat mir telefonisch aber gesagt, es gäbe noch keinen Antrag, der in Bearbeitung wäre).
War ja zwischenzeitlich mal guter Dinge, aber es wurde bisher keine Zusage von irgendwem eingehalten. Weder Hersteller, Importeur noch Händler.
Zusagen gab es in den letzten 2 Wochen genügend. Irgendwann muss man als Kunde aber mal die Reißleine ziehen - insbesondere, wenn es überhaupt keine Timeline mehr gibt, die einem irgendwer zusagen kann.
Ich bin daher ganz relaxed :) Gibt bei mir aber immer einen Plan B, neben Plan A.
Rechtsschutz ist eingeschaltet; Anwalt hat Vollmacht und setzt heute oder morgen schriftlich eine Frist. Währenddessen teste ich mal andere Hersteller und dann wird mir der Anwalt schon sagen, wie lange ich warten muss bis zum Rücktritt des Kaufvertrags.
Meine Meinung dazu ist recht einfach: Kaufgegenstand nicht funktionsfähig. Nachbesserungsfrist läuft. Wenn nicht einhaltbar, da nicht abschätzbare äußere Umstände vorliegen, werde ich vom Kauf zurücktreten.
Wenn Nachbesserung gelingt, behalte ich halt die Corvette, da ich mich natürlich an die Bedingungen des Kaufvertrages gebunden sehe.
Hängt nun an der Frist. Aber 'Spaß' macht das Auto ehrlich gesagt nicht mehr. Meinen Wunsch habe ich dem Händler heute Nachmittag deutlich mitgeteilt: Ich möchte mein Geld wieder.