Danke für eure Antworten :)
@ mrchevy:
wo wird der Halter denn dann verschraubt? Von unten in die Stoßstange?
@ CustosOnLinux:
Habe gestern nochmal im Internet geforscht. Die Zulässigkeit wird überall diskutiert, da gemäß StVO die Kennzeichen fest am Fahrzeug angebracht sein müssen und nur mit Werkzeug lösbar sein dürfen. "Fest" ist in dem Fall wohl ein dehnbarer Begriff und der Punkt bzgl. Werkzeug wird in der Praxis wohl eher nicht wirklich beachtet (siehe Standard Kennzeichenträger zum Klipsen). Leider konnte ich nirgendwo etwas zur möglichen Strafe finden. Interessant ist vor allem die Frage, ob es einen Punkt gibt oder nicht...
Mit Fön etc. lässt sich das Klett wohl auch anständig wieder lösen ohne Rückstände und ohne den Lack abzuziehen...
@ mrchevy:
wo wird der Halter denn dann verschraubt? Von unten in die Stoßstange?
@ CustosOnLinux:
Habe gestern nochmal im Internet geforscht. Die Zulässigkeit wird überall diskutiert, da gemäß StVO die Kennzeichen fest am Fahrzeug angebracht sein müssen und nur mit Werkzeug lösbar sein dürfen. "Fest" ist in dem Fall wohl ein dehnbarer Begriff und der Punkt bzgl. Werkzeug wird in der Praxis wohl eher nicht wirklich beachtet (siehe Standard Kennzeichenträger zum Klipsen). Leider konnte ich nirgendwo etwas zur möglichen Strafe finden. Interessant ist vor allem die Frage, ob es einen Punkt gibt oder nicht...
Mit Fön etc. lässt sich das Klett wohl auch anständig wieder lösen ohne Rückstände und ohne den Lack abzuziehen...