02.07.2019, 09:24
Für die vorderen braucht man keine Ausnahmegenehmigung wegen dem Gutachten.
Falls sich wirklich ein TÜV Prüfer darauf einlässt die hinteren roten einzutragen,würde eine Ausnahmegenehmigung erforderlich sein.
Falls sich wirklich ein TÜV Prüfer darauf einlässt die hinteren roten einzutragen,würde eine Ausnahmegenehmigung erforderlich sein.

