Aktueller Stand von heute ist für Köln:
§3
Freizeit-, Kultur- und Vergnügungsstätten
(1) Der Betrieb der folgenden Einrichtungen und Begegnungsstätten sowie die folgenden An- gebote sind untersagt:
1. Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Opern- und Konzerthäuser, Kinos und ähnliche Einrich-
tungen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft und den Eigentumsverhältnissen,
2. Messen, Ausstellungen, Freizeitparks, Angebote von Freizeitaktivitäten (drinnen und drau-
ßen), Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen...
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koel...e-hinweise
Das müsste sich dann noch ändern bis zum Wochenende.
§3
Freizeit-, Kultur- und Vergnügungsstätten
(1) Der Betrieb der folgenden Einrichtungen und Begegnungsstätten sowie die folgenden An- gebote sind untersagt:
1. Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Opern- und Konzerthäuser, Kinos und ähnliche Einrich-
tungen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft und den Eigentumsverhältnissen,
2. Messen, Ausstellungen, Freizeitparks, Angebote von Freizeitaktivitäten (drinnen und drau-
ßen), Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen...
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koel...e-hinweise
Das müsste sich dann noch ändern bis zum Wochenende.