Eine Ausnahmegenehmigung ist hier m. E. ohnehin nicht einschlägig. Denn Ausnahmegenehmigungen brauchte es damals ja nur für EU-Modelle, die zum 01.09. nicht die emissionsrechtlichen Anforderungen erfüllten. Ohnehin sind solche Ausnahmegenehmigungen m. E. fahrzeugbezogen, d.h. nicht pauschal erhältlich.
Vom Dodge Dart gibt es aber sehr wahrscheinlich kein EU-Modell. In diesem Fall erfolgt die Zulassung per EBE - wie beim Dodge Challenger, der m. E. hierzulande mit EBE nach wie vor zulassungsfähig ist (wie es oben schon richtig festgestellt wurde).
Vom Dodge Dart gibt es aber sehr wahrscheinlich kein EU-Modell. In diesem Fall erfolgt die Zulassung per EBE - wie beim Dodge Challenger, der m. E. hierzulande mit EBE nach wie vor zulassungsfähig ist (wie es oben schon richtig festgestellt wurde).