23.06.2020, 15:17
(22.06.2020, 18:05)Hermann schrieb: Hi Edgar,
ist denn ein Stammtisch eine Veranstaltung mit geselligem Charakter oder nicht?
Wenn ich es richtig verstehe, darf man in NRW zwar mit max. 10 Personen am Tisch Essen gehen, aber Veranstaltungen mit geselligem Charakter sind weiterhin untersagt? Korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege.
Greets
Hermann
Richtig, in gastronomischen Betrieben sind weiterhin nur nach der Verordnung zulässige Veranstaltungen, Versammlungen und Zusammenkünfte möglich (wie Gremien- oder Parteisitzungen), also bis auf weiteres keine mit geselligem Charakter (wie Hochzeitspartys, runde Geburtstage).
Der Stammtisch ist die Sitzung eines Gremiums ( Päsi und 1. Vors, sind da ) oder ein- bis zweimal 10 Personen, die ungesellig gemeinsam essen.
Gruß
Edgar