29.07.2020, 15:16
Noch der legale Aspekt: Das Leuchtmittel (Altdeutsch: Glühbirne) muss von zugelassener Bauart sein, und das sind viele in LED Ausführung nicht.
Das ist eine Vorlage für eine (über)eifrige Rennleitung, denn in Deutschland ist generell verboten was nicht ausdrücklich erlaubt ist..
Gruß
Ralf
Das ist eine Vorlage für eine (über)eifrige Rennleitung, denn in Deutschland ist generell verboten was nicht ausdrücklich erlaubt ist..
Gruß
Ralf
Auch das noch!