12.10.2021, 12:32
Ja, könnte sein - ein Prüfer, der genau in den Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern schaut, findet dort das:
Gruß
JR
Zitat:Lenkung:
Nur Originalausführung oder Anlage aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.
Gruß
JR
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg)
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!