Gestern habe ich in Duisburg NRW (sorry Bernardo, liegt ein bisschen nördlich von Bayern) für vorn und hinten die 255x130 mm Schilder gesiegelt/plakettiert bekommen.
Ich hatte vor 14 Tagen per Mail beim StVA vorsorglich eine Ausnahmegenehmigung beantragt mit der Begründung, dass bei meiner 1981er C3 in die Stoßfängerrahmen Schilder bauartbedingt vorn und hinten mit max. 300x150 mm passen. Überstehende Ränder würden in den Verkehrsraum ragen und vorn die Luftzufuhr für den Motor behindern. Hatte Fotos beigefügt.
Als Antwort kam der Hinweis: Wenn im Gutachten die max. Größe vermerkt ist, kann die Genehmigung erteilt werden. Der Gutachter hat im § 21 Gutachten vermerkt: "Platz für amtliches Kennz. H.u.V. max 300x150mm (Oldtimer)". So steht es jetzt auch in meiner Zul.Bescheinigung Teil I. Auto musste nicht vorgeführt werden, hole ich nun am 24.1. beim Verkäufer ab und fahre von dort klein beschildert erstmals nach Hause .
Natürlich bin ich super happy und froh, dass mir solch Design tötendes Gemurkse, wie einige hier es machen müssen, erspart bleibt. Sehr hilfreich ist tatsächlich ein Vermerk im Gutachten - aber auch dann muss die bürgerfreundliche Behörde erst noch wollen.
PS: Vlt. hilft auch noch eine Foto-Sammlung von (guten) Kennzeichenbeispielen unterschiedlichster Zulassungsstellen aus der Forum-Galerie. Ich hatte ca. 15 Fotos auf mein Phone gezogen für den Fall, dass beim StVA doch noch Diskussionen aufkommen.
Ich hatte vor 14 Tagen per Mail beim StVA vorsorglich eine Ausnahmegenehmigung beantragt mit der Begründung, dass bei meiner 1981er C3 in die Stoßfängerrahmen Schilder bauartbedingt vorn und hinten mit max. 300x150 mm passen. Überstehende Ränder würden in den Verkehrsraum ragen und vorn die Luftzufuhr für den Motor behindern. Hatte Fotos beigefügt.
Als Antwort kam der Hinweis: Wenn im Gutachten die max. Größe vermerkt ist, kann die Genehmigung erteilt werden. Der Gutachter hat im § 21 Gutachten vermerkt: "Platz für amtliches Kennz. H.u.V. max 300x150mm (Oldtimer)". So steht es jetzt auch in meiner Zul.Bescheinigung Teil I. Auto musste nicht vorgeführt werden, hole ich nun am 24.1. beim Verkäufer ab und fahre von dort klein beschildert erstmals nach Hause .
Natürlich bin ich super happy und froh, dass mir solch Design tötendes Gemurkse, wie einige hier es machen müssen, erspart bleibt. Sehr hilfreich ist tatsächlich ein Vermerk im Gutachten - aber auch dann muss die bürgerfreundliche Behörde erst noch wollen.
PS: Vlt. hilft auch noch eine Foto-Sammlung von (guten) Kennzeichenbeispielen unterschiedlichster Zulassungsstellen aus der Forum-Galerie. Ich hatte ca. 15 Fotos auf mein Phone gezogen für den Fall, dass beim StVA doch noch Diskussionen aufkommen.
"Everything is OK in the end. If it's not OK, it's not the end."