Da Touristenfahrten bei Vertragsabschluss explizit zugesichert waren, vermute ich, dass die AGBs von der Versicherung nachträglich geändert wurden, aber die Vertragsänderung vom VN nicht aktiv geprüft und deshalb übersehen wurde?
Sonst wäre der Gerichtsentscheid ja sehr fragwurdig...
VG Armin
Sonst wäre der Gerichtsentscheid ja sehr fragwurdig...
VG Armin