19.05.2025, 14:52
(19.05.2025, 14:18)Axel Pfeiffer schrieb: Wenn der Mahnbescheid erfolglos ist, kann man den Vollstreckungsbescheid, der mit einer Frist für den Schuldner verbunden ist, beantragen.
Nach erfolglosem Fristablauf hat man einen Titel und kann den Gerichtsvollzieher schicken.
Grüße
Axel
Nicht so ganz, Axel. Siehe oben.
Gruß
Edgar