30.06.2025, 16:53
Bei der Kravag haben sich die AGB's auch geändert...
Früher:
Genehmigte Rennen: Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.
Jetzt:
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrveranstaltungen entstehen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Zusätzlich besteht kein Versicherungsschutz für sämtliche Fahrten auf Rennstrecken, auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (z. B. Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten).
Dann werde ich mich wohl um eine andere Versicherung umsehen müssen.
Früher:
Genehmigte Rennen: Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.
Jetzt:
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrveranstaltungen entstehen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Zusätzlich besteht kein Versicherungsschutz für sämtliche Fahrten auf Rennstrecken, auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (z. B. Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten).
Dann werde ich mich wohl um eine andere Versicherung umsehen müssen.