01.07.2025, 12:25
Ich habe die AGB jetzt auch mal gecheckt - die haben sich tatsächlich auch bei der Allianz geändert - somit ist das nicht mehr abgedeckt:
"Ebenfalls kein Versicherungsschutz besteht für Schäden bei
• Fahrten (z.B. Touristenfahrten) auf aktuellen oder ehemaligen
Motorsportrennstrecken sowie auf temporär eingerichteten Mo-
torsportrennstrecken (z.B. auf Flugplätzen),
• Wettbewerben im Gelände, zum Beispiel im Rahmen von Off-
road Rallyes oder in Offroad Parks,
• Fahrveranstaltungen, bei denen vom Veranstalter für die Teil-
nahme besondere Sicherheitsanforderungen gestellt werden
(z.B. Helm, erweitertes Gurtsystem, Überrollkäfig),
• Fahrten, die eine Rennfahrerlizenz voraussetzen,
• Fahrten, bei denen das Fahrzeug innerhalb einer vom Veran-
stalter vorgegebenen Sollzeit über eine bestimmte Distanz be-
wegt wird (Gleichmäßigkeitsfahrt)"
"Ebenfalls kein Versicherungsschutz besteht für Schäden bei
• Fahrten (z.B. Touristenfahrten) auf aktuellen oder ehemaligen
Motorsportrennstrecken sowie auf temporär eingerichteten Mo-
torsportrennstrecken (z.B. auf Flugplätzen),
• Wettbewerben im Gelände, zum Beispiel im Rahmen von Off-
road Rallyes oder in Offroad Parks,
• Fahrveranstaltungen, bei denen vom Veranstalter für die Teil-
nahme besondere Sicherheitsanforderungen gestellt werden
(z.B. Helm, erweitertes Gurtsystem, Überrollkäfig),
• Fahrten, die eine Rennfahrerlizenz voraussetzen,
• Fahrten, bei denen das Fahrzeug innerhalb einer vom Veran-
stalter vorgegebenen Sollzeit über eine bestimmte Distanz be-
wegt wird (Gleichmäßigkeitsfahrt)"
Viele Grüße,
Jass
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Jass

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