02.07.2025, 14:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.07.2025, 14:15 von Gelber Bengel.)
Die Nordschleife ist keine öffentliche Straße da sie einer Zufahrtsbeschränkung unterliegt, die die Regularien zur Art der Nutzung festgelegt. Weiterhin erfüllt sie auch bei Nutzung durch "Touristen" immer noch den Charakter einer Rennstrecke. Zusätzlich dazu hat sich der Gesetzgeber im April letzten Jahres umfassend ausgelassen und die Texte angepasst.
https://www.dmsb.de/de/news/fragen-und-a...rsicherung
Außerdem muss man grundsätzlich die beiden Sparten Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung unterscheiden. Wie der Name schon sagt, besteht für die eine die Pflicht, für die andere die Möglichkeit eines Abschlusses. Zweitere unterliegt dem Vertragsrecht, will heißen: Der Versicherer offeriert ein Risikenpaket, dass versichert ist und man entscheidet, ob man möchte oder eben auch nicht. Sind dabei die hier beschriebenen Risiken ausgenommen, bleibt die Möglichkeit einer zusätzlichen "Rennsportversicherung".
Bezüglich der Haftpflichtversicherung gestaltet der Gesetzgeber den entsprechenden Rahmen der zu versichernden Wagnisse (da weiß Edgar mehr zu).
Mit "Üblichkeit" des täglichen Lebens definiere ich Tätigkeiten, die erstens in ihrer Ausübung schwer bis gar nicht kontrollierbar wären wie Rauchen oder Trinken, sowie am Beispiel des Skifahrens Sportaktivitäten, die eben bisher noch nicht aus dem versicherten Risiko ausgenommen sind. Wenn das so kommen würde, wäre es eben so. Ich beschwere mich jetzt nicht darüber und täte es auch nicht, wenn's geändert würde. Ich fahre kein Ski mehr.
Das hat übrigens nichts mit Rosinenzählen zu tun. Interessant würde es dann, wenn ich persönlich bei einer Touristenfahrt von einem überambitionierten Fahrer abgeschossen würde und dann in der Hoffnung leben müsste, dass der Typ überhaupt versichert ist und ich anschließend auch noch in der Beweispflicht bezüglich meines Schadens wäre. Allein aus diesen Gründen meide ich dieserart Veranstaltungen völlig. Wer es trotzdem möchte kann es ja momentan noch tun. Und auch hier wäre mir eine Änderung ziemlich wumpe, weil siehe oben.
PS: Zeitgleich mit Jürgen verfasst.
https://www.dmsb.de/de/news/fragen-und-a...rsicherung
Außerdem muss man grundsätzlich die beiden Sparten Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung unterscheiden. Wie der Name schon sagt, besteht für die eine die Pflicht, für die andere die Möglichkeit eines Abschlusses. Zweitere unterliegt dem Vertragsrecht, will heißen: Der Versicherer offeriert ein Risikenpaket, dass versichert ist und man entscheidet, ob man möchte oder eben auch nicht. Sind dabei die hier beschriebenen Risiken ausgenommen, bleibt die Möglichkeit einer zusätzlichen "Rennsportversicherung".
Bezüglich der Haftpflichtversicherung gestaltet der Gesetzgeber den entsprechenden Rahmen der zu versichernden Wagnisse (da weiß Edgar mehr zu).
Mit "Üblichkeit" des täglichen Lebens definiere ich Tätigkeiten, die erstens in ihrer Ausübung schwer bis gar nicht kontrollierbar wären wie Rauchen oder Trinken, sowie am Beispiel des Skifahrens Sportaktivitäten, die eben bisher noch nicht aus dem versicherten Risiko ausgenommen sind. Wenn das so kommen würde, wäre es eben so. Ich beschwere mich jetzt nicht darüber und täte es auch nicht, wenn's geändert würde. Ich fahre kein Ski mehr.
Das hat übrigens nichts mit Rosinenzählen zu tun. Interessant würde es dann, wenn ich persönlich bei einer Touristenfahrt von einem überambitionierten Fahrer abgeschossen würde und dann in der Hoffnung leben müsste, dass der Typ überhaupt versichert ist und ich anschließend auch noch in der Beweispflicht bezüglich meines Schadens wäre. Allein aus diesen Gründen meide ich dieserart Veranstaltungen völlig. Wer es trotzdem möchte kann es ja momentan noch tun. Und auch hier wäre mir eine Änderung ziemlich wumpe, weil siehe oben.
PS: Zeitgleich mit Jürgen verfasst.