02.07.2025, 17:36
(02.07.2025, 11:01)Tim11 schrieb:(02.07.2025, 10:31)Axel Pfeiffer schrieb: ist natürlich auch eine Beweisfrage.
deswegen meine Nachfrage. Ist es realistisch die Schuldfrage bei einem Nordschleifen Touristenfahrten Unfall rechtssicher festzustellen? Kameraufzeichnungen würden vll helfen, aber zumindest vor 10 Jahren, als ich da mal ein paar Runden auf 2 Rädern gedreht habe, waren Kameras bei Touristenfahren verboten.
Also realistisch gesehen, wird es darauf hinauslaufen, dass jeder seinen Schaden selbst zahlt, oder? Natürlich unter der Voraussetzung, dass keine Versicherung die Zahlung übernimmt. Die Frage der Schuldfestellung bliebe auch bei der Versicherung die gleiche.
Der Unfall auf der Nordschleife ist wie jeder andere Unfall auf einer öffentlichen Straße zu behandeln ist. Der Nürburgring ist zwar eine abgesperrte Rennstrecke, die auch für Rennveranstaltungen genutzt wird. Bei Touristenfahrten steht sie jedoch jedermann offen, der sie gegen Entgelt und nach Unterzeichnung einer Haftungsverzichtserklärung zugunsten des Betreibers befahren wollte.
Da Touristenfahrten, auch wenn sie auf Rennstrecken stattfinden, nach herrschender Meinung nicht als Rennen anzusehen sind, ist der Haftpflichtversicherer des verursachenden Fahrzeugs – zumindest dem Grunde nach – eintrittspflichtig.
Anders, wenn die Teilnehmer vor dem Befahren der Rennstrecke nicht nur gegenüber dem Betreiber der Rennstrecke, sondern auch gegenüber anderen Nutzern einen Haftungsverzicht erklärt haben.
Es kann passieren, dass die Entschädigungsansprüche der Betroffenen je nach ihrem eigenen Mitverschulden unterschiedlich sind. Alleine die Betriebsgefahr auf der Rennstrecke wird meist mit 25% zu Buche schlagen. Oft enden die Verfahren mit nur 50 % Haftung.
Gruß
Edgar