Für derartige Dinge ist die temporäre Ausfuhr bzw. passive Veredelung vorgesehen. Auf den Reparaturwert sind nach Vorschrift jedoch Einfuhrabgaben zu entrichten.
Zolltechnisch ist das problemlos darstellbar, jedoch scheitert es derzeit oftmals an adäquaten Paketdiensten.
Zolltechnisch ist das problemlos darstellbar, jedoch scheitert es derzeit oftmals an adäquaten Paketdiensten.

