18.12.2025, 03:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.12.2025, 03:11 von Gelber Bengel.)
Zitat:
"Wichtige Anforderungen gemäß ECE-R48, Abschnitt 6.2.6.2 (und verwandte Abschnitte):
Farbe: Muss weißes Licht abgeben.
Paarweise: Abblendlicht muss an allen Kraftfahrzeugen paarweise vorhanden sein.
Positionierung (Beispiele):
Max. 400 mm vom äußeren Punkt der Fahrzeugbreite.
Min. 600 mm Abstand zwischen den beiden Scheinwerfern (Ausnahmen für kleinere Fahrzeuge).
Funktion: Beim Einschalten des Fernlichts darf das Abblendlicht nicht erlöschen.
LED-Technologie: Bei LED-Scheinwerfern mit einer Lichtquelle > 2.000 Lumen sind eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage zwingend erforderlich."
Nach meinen Erkenntnissen haben alle modernen LED Scheinwerfer einen Wert von > 2000 Lumen. Danach müsste eigentlich jede in Europa zugelassene C8 eine Leuchtweitenregulierung haben, abseits des Frontlifts.
"Wichtige Anforderungen gemäß ECE-R48, Abschnitt 6.2.6.2 (und verwandte Abschnitte):
Farbe: Muss weißes Licht abgeben.
Paarweise: Abblendlicht muss an allen Kraftfahrzeugen paarweise vorhanden sein.
Positionierung (Beispiele):
Max. 400 mm vom äußeren Punkt der Fahrzeugbreite.
Min. 600 mm Abstand zwischen den beiden Scheinwerfern (Ausnahmen für kleinere Fahrzeuge).
Funktion: Beim Einschalten des Fernlichts darf das Abblendlicht nicht erlöschen.
LED-Technologie: Bei LED-Scheinwerfern mit einer Lichtquelle > 2.000 Lumen sind eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage zwingend erforderlich."
Nach meinen Erkenntnissen haben alle modernen LED Scheinwerfer einen Wert von > 2000 Lumen. Danach müsste eigentlich jede in Europa zugelassene C8 eine Leuchtweitenregulierung haben, abseits des Frontlifts.

