29.12.2025, 21:41
(29.12.2025, 19:22)SmartyMarty schrieb: Doch, ist was anderes… das ist verboten, weil es zu sehr vom Verkehr ablenkt…![]()
Deshalb bin ich auch ein Fan von Knöpfen :)
Grundsätzlich ist nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erlaubt. Eine zeitintensive Bedienung des Touchscreens mit der Suche in Untermenüs ist damit genauso verboten.
Siehe Urteil des OLG Karlsruhe, das die Bedienung des Scheibenwischer-Intervalls über den zentralen Touchscreen eines Teslas als ordnungswidrig einstufte, da es, wie die Nutzung eines Handys am Steuer behandelt wurde. Das Urteil bestätigte, dass das Verstellen des Wischers über das Menü (§ 23 Abs. 1a StVO) eine unzulässige elektronische Gerätebedienung darstellt
Gruß
Edgar


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