14.01.2026, 14:32
Marwin, da gibt es nichts abzuleiten, Du und der Diplomat-Fahrer interpretieren einfach falsch.
Nochmal:
Für zeitgenössische Veränderungen gilt die Zehnjahresgrenze nach EZ.
Innerhalb derer muss es MÖGLICH gewesen sein.
Dabei ist der Zeitpunkt des Umbaus völlig egal, das kann auch heute sein.
Für alle Veränderungen gilt:
Wenn der Umbau TATSÄCHLICH vor mehr als 30 Jahren nachweislich vorgenommen wurde, ist es ebenfalls H-unschädlich.
Das sind zwei völlig verschiedene Sachverhalte und beide sind eindeutig.
Gruß
JR
Nochmal:
Für zeitgenössische Veränderungen gilt die Zehnjahresgrenze nach EZ.
Innerhalb derer muss es MÖGLICH gewesen sein.
Dabei ist der Zeitpunkt des Umbaus völlig egal, das kann auch heute sein.
Für alle Veränderungen gilt:
Wenn der Umbau TATSÄCHLICH vor mehr als 30 Jahren nachweislich vorgenommen wurde, ist es ebenfalls H-unschädlich.
Das sind zwei völlig verschiedene Sachverhalte und beide sind eindeutig.
Gruß
JR
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg)
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!

