27.01.2026, 17:45
Die Norm ist hier die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), § 54 Fahrtrichtungsanzeiger
"... Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite – ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage – in gleicher Phase blinken. ..."
Die alten Bimetall-Blinkgeber streuen. Ich würde mal schauen, ob es einen Plug-n-Play elektronischen Blinkgeber gibt, den man in die Fassung des alten Blinkgebers stecken kann.
"... Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite – ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage – in gleicher Phase blinken. ..."
Die alten Bimetall-Blinkgeber streuen. Ich würde mal schauen, ob es einen Plug-n-Play elektronischen Blinkgeber gibt, den man in die Fassung des alten Blinkgebers stecken kann.
"Eines der besten Mittel gegen das Altwerden ist das Dösen am Steuer eines fahrenden Autos."
Juan Manuel Fangio
Juan Manuel Fangio

