15.02.2026, 18:30
Eine Öl-Catch-Can im Auto muss eingetragen werden oder benötigt zumindest ein Teilegutachten/ABE, da sie in den geschlossenen Kurbelgehäuseentlüftungskreislauf eingreift und die Abgaswerte beeinflussen kann. Offene Systeme, die Gase in die Umwelt leiten, sind generell unzulässig, ausgenommen sind Oldtimer bis Baujahr 1972, wenn diese so ausgeliefert wurden. Ein Einbau ohne Eintragung führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Ich sehe beim geschlossenen System zwar keinen Grund für eine nennenswerte Veränderung der Abgaswerte, aber das ist nunmal die Vorschrift.
Ich sehe beim geschlossenen System zwar keinen Grund für eine nennenswerte Veränderung der Abgaswerte, aber das ist nunmal die Vorschrift.
Gruß
Frank
Frank

