15.02.2026, 20:16
Einen nachgerüsteten Kat oder Kaltlaufregler muss man auch eintragen lassen, obwohl sie nur Werteverbesserungen darstellen. Jede tiefgreifende Veränderung des Systems ist auf korrekte Montage und Wirksamkeit zu überprüfen, wie z.B. auch bei verbesserten Bremsen. Nicht immer logisch aber Fakt.

