19.02.2026, 13:59
(15.02.2026, 21:12)sonstigeheinz schrieb: ......
Werde dann meinem TÜV noch mal einen Besuch abstatten und er soll dazu was sagen.
Hast du zwischenzeitlich den TÜV fragen können ?
Es kann gut sein, dass eine Catch Can eintragungspflichtig ist, aber nur weil das auf der Homepage eines Verkäufers steht, muss es nicht unbedingt auch so sein.
Ein K&N Filter im originalen Filterkasten ist auch nicht eintragunspflichtig, obwohl er Ansauggeräusche und Luftmenge beeinflusst.
Aber wie schon gesagt, Vorschriften lassen sich nicht immer mit Lgik erklären.
Gruß
Götz
Götz

