23.02.2026, 13:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.02.2026, 13:13 von Gelber Bengel.)
Da bin ich anderer Meinung.
Zumal der Begriff "Haftung" hier sogar 2 Bedeutungen hat. Die Kaskoversicherung wird im Schadensfall möglicherweise versuchen, bei Unfällen mit Bedeutung der Bremswege eine "grobe Fahrlässigkeit" herzuleiten, wenn die Unfallfolgen mit angemessener Bereifung hätten vermindert oder verhindert werden können.
Dass Winterreifen im Sommer fahrtechnisch erhebliche Nachteile mit sich bringen, ist sicherlich unstrittig. Und dafür muss man nicht sportlich unterwegs sein.
Ich würde auch nicht im Sommer mit Schlittschuhen rumlaufen, nur weil's auch Schuhe sind und nicht verboten ist. Mag aber jeder für sich entscheiden.
https://www.reifen-ehrhardt.de/winterreifen-im-sommer/
Zumal der Begriff "Haftung" hier sogar 2 Bedeutungen hat. Die Kaskoversicherung wird im Schadensfall möglicherweise versuchen, bei Unfällen mit Bedeutung der Bremswege eine "grobe Fahrlässigkeit" herzuleiten, wenn die Unfallfolgen mit angemessener Bereifung hätten vermindert oder verhindert werden können.
Dass Winterreifen im Sommer fahrtechnisch erhebliche Nachteile mit sich bringen, ist sicherlich unstrittig. Und dafür muss man nicht sportlich unterwegs sein.
Ich würde auch nicht im Sommer mit Schlittschuhen rumlaufen, nur weil's auch Schuhe sind und nicht verboten ist. Mag aber jeder für sich entscheiden.
https://www.reifen-ehrhardt.de/winterreifen-im-sommer/

