06.03.2026, 18:57
Hallo,
falls es noch jemanden hier interessiert.
Ich habe bei meiner 62er C1 die Reifengröße 205/75 R15 90H und 180km/h Höchstgeschwindigkeit (VMax) eingetragen. Die Zulassung in DE wurde in 2020 per Einzelbetriebsgutachten nach §21 StVZO beim TÜV Nord Mobilität GmbH in Essen vorgenommen. Bei der damaligen Abnahme waren Kontio 205/75 R15 97R, also bis max. 170km/h zugelassen, aber mit M+S Kennzeichnung montiert.
Nun, nach der Änderung der Zulässigkeit von M+S Reifen als "Begründung" eines verminderten Speedindex gegenüber der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit habe ich mit dem angeblichen Oldtimer Papst, Herr Walter, beim TÜV Nord gesprochen. Der musste auch nirgendwo nachschauen oder nachfragen da er das Thema "kennt". Daraus ergaben sich folgende Erkenntnisse:
1. M+S Reifen mit geringerem Speedindex als die der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit (+6,5+(VMax*0,01) sind nicht mehr zulässig und führen zum Verlust der Betriebserlaubnis mit den bekannten ggf. häßlichen Folgen wie Stilllegung und Gutachterüberstellung etc. oder Verlust des Versicherungsschutzes / Regress durch den Versicherer.
2. Für die Definition des notwendigen Speedindex auf dem Reifen ist NICHT der Speedindex der eingetragen Reifen gültig, sondern ausschließlich die eingetragene VMax unter Berücksichtigung der o.g. Formal maßgebend. Soll also heißen; mein Fahrzeug, VMAx 180km/h, kann nach der Formal (180+6,5+(180*0,01)=186,5+1,8=188,3, mit einem Reifen mit dem Speedindex T (=VMax 190) legal gefahren werden. Der Speedindex meiner eingetragen Reifen H spielt keine Rolle!!! Irgendjemand hatte das hier zuvor mal irgendwo anders dargestellt.
3. Nach §15, Abs 1 KANN man, muss aber nicht, den geringeren Speedindex auch bei den Reifenangaben im FZS mit einem Formular "Berichtigung der Fahrzeugpapier nach §15(1) FZV" eintragen lassen.
4. Bei einem Unfall spielt es keinerlei Rolle ob der zu geringe Speedindex des montierten Reifens eines Rolle beim Unfallhergang gespielt hat. Der Punkt ist, die Betriebserlaubnis ist mit diesem Reifen mit geringerem Speedindex erloschen und das Fahrzeug hätte keinen Meter mehr im öffentlichen Raum bewegt werden dürfen!
Mit diesen Informationen bewaffnet bin ich zur GTÜ gefahren und habe gefragt ob ich bitte so ein Dokument nach §15(1) bekommen könnte um ggf. Diskussion mit der (unwissenden) Rennleitung zu umgehen. Der Prüfingenieur meinte auch, wie zuvor Herr Walter, das bräuchte ich doch gar nicht weil meine eingetragene VMax ja nur 180km wäre und ich daher ohne Änderung der Fahrzeugpapier einfach Reifen der Speedklasse "T" statt der bei den Reifen eingetragenen "H" fahren könnte. Meine erneute Bitte nach dem Änderungsnachweis veranlasst ihn einen "allwissenden" Kollegen in der Zentrale anzurufen der diese Aussage und alle die vom Herrn Walter vom TÜV Nord getroffenen Aussagen umfänglich bestätigte!
Ich habe nun, meiner erneuten Bitte an ihn folgend, für 40€ dieses Formular in den Händen und werde es bei der Zulassungsstelle eintragen lassen um jegliche Diskussion mit den bei uns im Rhein Main Gebiet aktiven "SpeedCops" von der Sondereinheit "Tuner und Poser" (TUP) im Vorfeld zu erledigen.
Im übrigen habe ich mich wieder für die Kontio, allerdings 205/75 R15 97T entschieden weil ich mit den alten Reifen in meinem Nutzungsfall sehr zufrieden war. Bin zwar fast ausschließlich bei schönen Wetter unterwegs aber bei den wenigen Mal bei denen ich in Regen gekommen bin habe ich keine Rutschpartie erlebt. Nachteil, die neuen haben nur 40mm WW statt der zuvor 64mm. Aber naja, sieht auch gut aus.
Vielleicht kann ja der ein oder andere mit diesen Information "aus drei ersten Händen" etwas für seinen Fall eigenen Reifenfall ableiten.
PS: Ich hatte selbst einen unverschuldeten Unfall vor 13 Jahren mit Personenschaden und sehr hohem Schadenvolumen gehabt. Ihr glaubt gar nicht was Versicherer über viele Jahre alles versuchen wenn es um viel Geld geht um nicht oder weniger zahle zu müssen. Ich Sensibelchen, in diesem Thema 😉, möchte nicht in einem Unfall mit Personenschaden verwickelt sein durch einen so offensichtlichen Mangel wie der zu geringerem Speedindex auf den Reifen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis geführt hat. Muss aber jeder für sich selbst entscheiden.....
falls es noch jemanden hier interessiert.
Ich habe bei meiner 62er C1 die Reifengröße 205/75 R15 90H und 180km/h Höchstgeschwindigkeit (VMax) eingetragen. Die Zulassung in DE wurde in 2020 per Einzelbetriebsgutachten nach §21 StVZO beim TÜV Nord Mobilität GmbH in Essen vorgenommen. Bei der damaligen Abnahme waren Kontio 205/75 R15 97R, also bis max. 170km/h zugelassen, aber mit M+S Kennzeichnung montiert.
Nun, nach der Änderung der Zulässigkeit von M+S Reifen als "Begründung" eines verminderten Speedindex gegenüber der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit habe ich mit dem angeblichen Oldtimer Papst, Herr Walter, beim TÜV Nord gesprochen. Der musste auch nirgendwo nachschauen oder nachfragen da er das Thema "kennt". Daraus ergaben sich folgende Erkenntnisse:
1. M+S Reifen mit geringerem Speedindex als die der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit (+6,5+(VMax*0,01) sind nicht mehr zulässig und führen zum Verlust der Betriebserlaubnis mit den bekannten ggf. häßlichen Folgen wie Stilllegung und Gutachterüberstellung etc. oder Verlust des Versicherungsschutzes / Regress durch den Versicherer.
2. Für die Definition des notwendigen Speedindex auf dem Reifen ist NICHT der Speedindex der eingetragen Reifen gültig, sondern ausschließlich die eingetragene VMax unter Berücksichtigung der o.g. Formal maßgebend. Soll also heißen; mein Fahrzeug, VMAx 180km/h, kann nach der Formal (180+6,5+(180*0,01)=186,5+1,8=188,3, mit einem Reifen mit dem Speedindex T (=VMax 190) legal gefahren werden. Der Speedindex meiner eingetragen Reifen H spielt keine Rolle!!! Irgendjemand hatte das hier zuvor mal irgendwo anders dargestellt.
3. Nach §15, Abs 1 KANN man, muss aber nicht, den geringeren Speedindex auch bei den Reifenangaben im FZS mit einem Formular "Berichtigung der Fahrzeugpapier nach §15(1) FZV" eintragen lassen.
4. Bei einem Unfall spielt es keinerlei Rolle ob der zu geringe Speedindex des montierten Reifens eines Rolle beim Unfallhergang gespielt hat. Der Punkt ist, die Betriebserlaubnis ist mit diesem Reifen mit geringerem Speedindex erloschen und das Fahrzeug hätte keinen Meter mehr im öffentlichen Raum bewegt werden dürfen!
Mit diesen Informationen bewaffnet bin ich zur GTÜ gefahren und habe gefragt ob ich bitte so ein Dokument nach §15(1) bekommen könnte um ggf. Diskussion mit der (unwissenden) Rennleitung zu umgehen. Der Prüfingenieur meinte auch, wie zuvor Herr Walter, das bräuchte ich doch gar nicht weil meine eingetragene VMax ja nur 180km wäre und ich daher ohne Änderung der Fahrzeugpapier einfach Reifen der Speedklasse "T" statt der bei den Reifen eingetragenen "H" fahren könnte. Meine erneute Bitte nach dem Änderungsnachweis veranlasst ihn einen "allwissenden" Kollegen in der Zentrale anzurufen der diese Aussage und alle die vom Herrn Walter vom TÜV Nord getroffenen Aussagen umfänglich bestätigte!
Ich habe nun, meiner erneuten Bitte an ihn folgend, für 40€ dieses Formular in den Händen und werde es bei der Zulassungsstelle eintragen lassen um jegliche Diskussion mit den bei uns im Rhein Main Gebiet aktiven "SpeedCops" von der Sondereinheit "Tuner und Poser" (TUP) im Vorfeld zu erledigen.
Im übrigen habe ich mich wieder für die Kontio, allerdings 205/75 R15 97T entschieden weil ich mit den alten Reifen in meinem Nutzungsfall sehr zufrieden war. Bin zwar fast ausschließlich bei schönen Wetter unterwegs aber bei den wenigen Mal bei denen ich in Regen gekommen bin habe ich keine Rutschpartie erlebt. Nachteil, die neuen haben nur 40mm WW statt der zuvor 64mm. Aber naja, sieht auch gut aus.
Vielleicht kann ja der ein oder andere mit diesen Information "aus drei ersten Händen" etwas für seinen Fall eigenen Reifenfall ableiten.
PS: Ich hatte selbst einen unverschuldeten Unfall vor 13 Jahren mit Personenschaden und sehr hohem Schadenvolumen gehabt. Ihr glaubt gar nicht was Versicherer über viele Jahre alles versuchen wenn es um viel Geld geht um nicht oder weniger zahle zu müssen. Ich Sensibelchen, in diesem Thema 😉, möchte nicht in einem Unfall mit Personenschaden verwickelt sein durch einen so offensichtlichen Mangel wie der zu geringerem Speedindex auf den Reifen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis geführt hat. Muss aber jeder für sich selbst entscheiden.....
Viele Grüße
Ingo
Ingo

