07.03.2026, 17:21
(06.03.2026, 18:57)thron1 schrieb: 2. Für die Definition des notwendigen Speedindex auf dem Reifen ist NICHT der Speedindex der eingetragen Reifen gültig, sondern ausschließlich die eingetragene VMax unter Berücksichtigung der o.g. Formal maßgebend.
Das mag für Deutschland gelten, in Italien sieht man das anders lt. ADAC:
Zitat:In Italien ist es verboten, Reifen zu verwenden, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex haben als in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorgesehen. Die im Fahrzeugschein eingetragene Höchstgeschwindigkeit (Bauartgeschwindigkeit) des Fahrzeugs hat hierfür keine Bedeutung. Maßgebend ist ausschließlich der Geschwindigkeitsindex.
Italienreisen wären also, mit anderen Reifen als in den Papieren ausgeführt, tabu.

