Vor 3 Stunden
Hallo,
hab hier mal die Stellungnahme von Osram, welche ein halbes Jahr nach Anfrage endlich gekommen ist ( inklusive Abnahmeprotokoll Scheinwerfer mit
LED-Retrofit-Lichtquelle) :
"
Hallo,
Sie besitzen ein Fahrzeug, das in unserer Kompatibilitätsliste mit dem Hinweis „Einzelabnahme“ gekennzeichnet ist. Das bedeutet, dass Ihr Fahrzeug nicht in der Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) aufgeführt ist, jedoch bereits eine photometrische Prüfung durch den TÜV durchgeführt wurde. In solchen Fällen ist eine kostenpflichtige Eintragung in die Fahrzeugpapiere gemäß § 19 Abs. 2 StVZO durch den TÜV oder eine andere amtlich anerkannte Prüforganisation möglich. Von uns erhalten Sie dazu das Abnahmeprotokoll des TÜV, einschließlich der Ergebnisse der photometrischen Prüfung der Scheinwerfer.
Die Prüforganisation kontrolliert dabei folgende Punkte:
– Übereinstimmung der Lampenkennzeichnung mit dem Abnahmeprotokoll
– Übereinstimmung der Scheinwerfer-Zulassungsnummer mit dem Abnahmeprotokoll
– Korrekte Einstellung der Scheinwerfer
– Funktionsprüfung der Ausfallerkennung (bei Fehlermeldung ist ein LEDriving Smart Canbus erforderlich)
– Prüfung des mechanischen Einbaus
Erfüllen alle Punkte die Anforderungen, kann eine Änderungsabnahme gemäß § 19 Abs. 2 StVZO erfolgen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Beispieltext für die Eintragung:
Ziff. XX: a. gen. H4-LED KBA-Nr. K 2023 in Verbindung mit Scheinwerfer Gen.-Nr. Ex xxxx
Bitte beachten Sie:
Bis zur offiziellen Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist der Nachweis über die Abnahme mitzuführen. Die ABG ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich."
Ich habe da nochmal nachgefragt, denn die Punkte die für die Abnahme geprüft werden sollen, machen für meine Prüfer bei der Abnahme keinen Sinn. Das sind alles Dinge die normal auch kontrolliert werden müssen. spätestens bei der einer HU würde es auffallen, wenn was nicht passt.
Mal sehen was sie dazu schreiben.
hab hier mal die Stellungnahme von Osram, welche ein halbes Jahr nach Anfrage endlich gekommen ist ( inklusive Abnahmeprotokoll Scheinwerfer mit
LED-Retrofit-Lichtquelle) :
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Hallo,
Sie besitzen ein Fahrzeug, das in unserer Kompatibilitätsliste mit dem Hinweis „Einzelabnahme“ gekennzeichnet ist. Das bedeutet, dass Ihr Fahrzeug nicht in der Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) aufgeführt ist, jedoch bereits eine photometrische Prüfung durch den TÜV durchgeführt wurde. In solchen Fällen ist eine kostenpflichtige Eintragung in die Fahrzeugpapiere gemäß § 19 Abs. 2 StVZO durch den TÜV oder eine andere amtlich anerkannte Prüforganisation möglich. Von uns erhalten Sie dazu das Abnahmeprotokoll des TÜV, einschließlich der Ergebnisse der photometrischen Prüfung der Scheinwerfer.
Die Prüforganisation kontrolliert dabei folgende Punkte:
– Übereinstimmung der Lampenkennzeichnung mit dem Abnahmeprotokoll
– Übereinstimmung der Scheinwerfer-Zulassungsnummer mit dem Abnahmeprotokoll
– Korrekte Einstellung der Scheinwerfer
– Funktionsprüfung der Ausfallerkennung (bei Fehlermeldung ist ein LEDriving Smart Canbus erforderlich)
– Prüfung des mechanischen Einbaus
Erfüllen alle Punkte die Anforderungen, kann eine Änderungsabnahme gemäß § 19 Abs. 2 StVZO erfolgen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Beispieltext für die Eintragung:
Ziff. XX: a. gen. H4-LED KBA-Nr. K 2023 in Verbindung mit Scheinwerfer Gen.-Nr. Ex xxxx
Bitte beachten Sie:
Bis zur offiziellen Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist der Nachweis über die Abnahme mitzuführen. Die ABG ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich."
Ich habe da nochmal nachgefragt, denn die Punkte die für die Abnahme geprüft werden sollen, machen für meine Prüfer bei der Abnahme keinen Sinn. Das sind alles Dinge die normal auch kontrolliert werden müssen. spätestens bei der einer HU würde es auffallen, wenn was nicht passt.
Mal sehen was sie dazu schreiben.

