21.03.2026, 13:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.03.2026, 13:19 von Interceptor_ZR-1.)
Zitat:Vollzitat des direkten Vorpostings gelöscht! JR
Ich kann leider nur das wiedergeben was mir KI Chat gpt ausführt (muss nicht immer 100% stimmen, aber in der Regel schon) und hieraus geht hervor, das zwar laut &36 Oldtimer (zumindest bei denen vor EZ 01.10.1990) keine Reifen mit E-Kennzeichnung mehr benötigen man aber deswegen dennoch nicht einfach deswegen pauschal solche Reifen ohne weitere Begutachtung sofort fahren darf selbst wenn sie sonst absolut den passenden Spezifikationen entsprechen. Es gibt keine entsprechende schriftlich formulierte Vorschrift, aber diese Vorschrift soll sich trotzdem in der Praxis automatisch ableiten aufgrund der nicht sonst möglichen Beweiskraft.
Das Problem sei nämlich, dass man dennoch nachweisen muss dass die Reifen ansonsten zulässig sind und da reicht es angeblich wohl nicht einfach die Daten zu vergleichen..Diesen Beweis kann nur ein Sachverständiger erbringen, einfach als Person auf die Reifendaten zu verweisen sei nicht ausreichend und würde im Zweifelsfall aufgrund mangelnder Beweiskraft angezweifelt werden können.
Full Engine Power - the "Lotus" Corvette

