21.03.2026, 14:12
Ich denke, Du verwechselt da was:
- Ausnahmeregelung für Oldtimer: Reifen, die für historische Fahrzeuge bestimmt sind, benötigen nicht zwingend eine E-Nummer. Dies betrifft oft US-Reifen oder Replika-Reifen.
- §21 StVZO (Einzelabnahme): Fehlende Kennzeichnungen müssen durch einen Sachverständigen abgenommen werden. Eine vorherige Absprache mit der Prüfstelle ist essenziell.
- Ausnahmeregelung für Oldtimer: Reifen, die für historische Fahrzeuge bestimmt sind, benötigen nicht zwingend eine E-Nummer. Dies betrifft oft US-Reifen oder Replika-Reifen.
- §21 StVZO (Einzelabnahme): Fehlende Kennzeichnungen müssen durch einen Sachverständigen abgenommen werden. Eine vorherige Absprache mit der Prüfstelle ist essenziell.

