03.06.2026, 23:13
(03.06.2026, 22:56)subi schrieb: Wenn das Teil so durch den TÜV ist, frage ich mich schon, warum das Heck überhaupt umgebaut wurde. Wäre ein leichtes gewesen, einfach die roten Doppelblinker einzutragen, wenn schon die obigen Punkte offenbar i.O. sindIm Gegensatz zu diesen Punkten gibt es genügend C4en, bei denen der rote Doppelblinker im Schein steht (inkl. meiner).
Wird heute in der Regel nicht mehr eingetragen, es müssen gelbe Blinker sein, entweder die EU-Treckerleuchten (Rot/Gelbe Kombileuchten) oder eben Verkabelung ändern mit Tausch der Gläser rot gegen gelb.
Der erfolgte Umbau mit Rücklichtern innen und Blinkern aussen ist m.E. auch schwierig:
„Die Schlussleuchten müssen möglichst weit voneinander angebracht, der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein.“
(Quelle: StVZO § 53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler)

