05.06.2026, 12:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.06.2026, 12:54 von harryhirsch71.)
Das Lichtproblem von TE Martin scheint sich ja noch halbwegs, ohne großen Aufwand (bis auf diese blöde NSL-Schaltung), tatsächlich hinbiegen zu lassen.
@subi:
Wenn die hintere Beleuchtung umgebaut werden muss, geht es doch in erster Linie um die Trennung Blinker-Bremslicht.
Natürlich auch um Gelb Blinken.
Aber der wichtigere Grund ist, dass das Bremslicht in D nicht Blinken darf.
Wenn man, wie Du, die roten Doppelblinker eingetragen hat, ist das natürlich eine super Sache.
Dann ist aber das Bremslicht wahrscheinlich nicht vom Blinker getrennt? Oder doch?
Bei meiner C4 wurde damals (1991) Rot blinken eingetragen. Bremslicht wurde allerdings vom Blinker getrennt.
Wie Du schon geschrieben hast, das ist alles Willkür und auch völlig Wirr.
Gelbe Blinker sind eigentlich seit 1970 oder 71 in D Vorschrift.
Wird (wie in deinem Fall noch 2024 Rot eingetragen). Gut so...aber halt leider sehr, sehr selten und nicht Überall.
NSL seit 01.01.91 EU weit Pflicht. Wurde in meinem Fall (EZ 05/1991) nie montiert und hat auch bisher bei keiner HU gestört.
Dann gibt es noch die Sache mit den Nummernschildern... das wäre jetzt zu ausschweifend. ;-)
Wenn Rot blinken eingetragen ist, wird, denke ich, kein TÜVler mehr dran rum mäkeln und auf Gelb bestehen.
Ich denke allerdings, wenn der Prüfer das nicht getrennte Bremslicht bemerkt, kann es schon Probleme geben.
Wollen wir den Teufel mal nicht an die Wand malen.
Außerdem scheint beim ashram die hintere Beleuchtung (bis auf die Schaltung NSL) Regelkonform zu sein.
Gelb blinken, Bremslicht getrennt. Da meckert kein TÜVler.
Noch was zu der vorderen Beleuchtung:
Ich finde Tagfahrlicht als ziemlich großen Sicherheitsaspekt. Man erhöht die Chancen,
von den ganzen Blindfliegern in Verkehr gesehen zu werden.
Standlicht wurde bei meiner C4 in die Hauptscheinwerfer montiert. Standlicht macht m.Mn als TFL eh keinen Sinn.
Irgendwelche LED-Funzeln zum Nachrüsten die man drunterschrauben muss, wollte ich auf gar keinen Fall.
Bleiben nur noch die Nebelscheinwerfer als TFL.
Um die Nebler dazuzuschalten muss man natürlich zumindest das Standlicht einschalten=Scheinwerfer klappen auf.
Mit aufgeklappten Scheinwerfern wollte ich natürlich auch nicht rumfahren.
Nach Anfrage zum Thema hier im Forum wurde ich auf den Thread von mijosch aus dem Jahr 2002 aufmerksam gemacht. (Danke nochmals)
Geniale Sache. Ich konnte das bei meinem Modell tatsächlich so umsetzten. Passt. Kein Umbau und es bleibt alles Original.
Nebellampe einschalten ohne 'Schlafaugen'
Nur mal so, ggf. als Anregung für den TE ashram.
Wünsche ein schönes Wochenende.
Viele Grüße
Harald
@subi:
Wenn die hintere Beleuchtung umgebaut werden muss, geht es doch in erster Linie um die Trennung Blinker-Bremslicht.
Natürlich auch um Gelb Blinken.
Aber der wichtigere Grund ist, dass das Bremslicht in D nicht Blinken darf.
Wenn man, wie Du, die roten Doppelblinker eingetragen hat, ist das natürlich eine super Sache.
Dann ist aber das Bremslicht wahrscheinlich nicht vom Blinker getrennt? Oder doch?
Bei meiner C4 wurde damals (1991) Rot blinken eingetragen. Bremslicht wurde allerdings vom Blinker getrennt.
Wie Du schon geschrieben hast, das ist alles Willkür und auch völlig Wirr.
Gelbe Blinker sind eigentlich seit 1970 oder 71 in D Vorschrift.
Wird (wie in deinem Fall noch 2024 Rot eingetragen). Gut so...aber halt leider sehr, sehr selten und nicht Überall.
NSL seit 01.01.91 EU weit Pflicht. Wurde in meinem Fall (EZ 05/1991) nie montiert und hat auch bisher bei keiner HU gestört.
Dann gibt es noch die Sache mit den Nummernschildern... das wäre jetzt zu ausschweifend. ;-)
Wenn Rot blinken eingetragen ist, wird, denke ich, kein TÜVler mehr dran rum mäkeln und auf Gelb bestehen.
Ich denke allerdings, wenn der Prüfer das nicht getrennte Bremslicht bemerkt, kann es schon Probleme geben.
Wollen wir den Teufel mal nicht an die Wand malen.
Außerdem scheint beim ashram die hintere Beleuchtung (bis auf die Schaltung NSL) Regelkonform zu sein.
Gelb blinken, Bremslicht getrennt. Da meckert kein TÜVler.
Noch was zu der vorderen Beleuchtung:
Ich finde Tagfahrlicht als ziemlich großen Sicherheitsaspekt. Man erhöht die Chancen,
von den ganzen Blindfliegern in Verkehr gesehen zu werden.
Standlicht wurde bei meiner C4 in die Hauptscheinwerfer montiert. Standlicht macht m.Mn als TFL eh keinen Sinn.
Irgendwelche LED-Funzeln zum Nachrüsten die man drunterschrauben muss, wollte ich auf gar keinen Fall.
Bleiben nur noch die Nebelscheinwerfer als TFL.
Um die Nebler dazuzuschalten muss man natürlich zumindest das Standlicht einschalten=Scheinwerfer klappen auf.
Mit aufgeklappten Scheinwerfern wollte ich natürlich auch nicht rumfahren.
Nach Anfrage zum Thema hier im Forum wurde ich auf den Thread von mijosch aus dem Jahr 2002 aufmerksam gemacht. (Danke nochmals)
Geniale Sache. Ich konnte das bei meinem Modell tatsächlich so umsetzten. Passt. Kein Umbau und es bleibt alles Original.
Nebellampe einschalten ohne 'Schlafaugen'
Nur mal so, ggf. als Anregung für den TE ashram.
Wünsche ein schönes Wochenende.
Viele Grüße
Harald

