17.06.2026, 23:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.06.2026, 00:29 von Gelber Bengel.)
Die Vorgaben zur Reparatur einer Felge kommen nicht vom TÜV, die kommen vom Bundesverkehrsministerium:
Zitat aus dem ADAC Artikel:
"Der Gedanke liegt also nahe, beschädigte Felgen zu reparieren. Doch das ist nicht ganz so einfach: Denn Vorgaben des Bundesverkehrsministeriums verbieten eine Reparatur. Das schließt alle Eingriffe in das Materialgefüge, Wärmebehandlungen, Schweißen und Rückverformungen ein. Räder mit Rissen, Deformationen und Anzeichen von fortgeschrittener Korrosion können ihre Zulassung verlieren und müssen dann ersetzt und verschrottet werden.
Sehr wohl erlaubt ist es allerdings, Leichtmetallräder aufzubereiten. Rein optische Defekte wie kleine Kratzer, Schrammen oder Korrosion dürfen ausgebessert werden. Als Regel gilt, dass die Beschädigung für eine Aufarbeitung nicht tiefer als 1 Millimeter und nicht weiter als 50 Millimeter vom Felgenrand entfernt sein darf."
Man kann sich auch mit ner Rollo Gaffertape an die Eiger Nordwand kleben. Ist technisch möglich. Wer's mag, solls halt machen.
Natürlich kann man die ganzen Sicherheitsbestimmungen außer acht lassen, dann würde ich folgerichtig auch nicht mehr zur HU fahren. Weil's auch ohne geht und da Alle so pingelig sind......
PS: Würde mir jemand ein Gebrauchtfahrzeug mit geschweißter Felge verkaufen und ich käme dahinter, träte ich ihm juristisch ein richtiges Loch in die Hose.
Zitat aus dem ADAC Artikel:
"Der Gedanke liegt also nahe, beschädigte Felgen zu reparieren. Doch das ist nicht ganz so einfach: Denn Vorgaben des Bundesverkehrsministeriums verbieten eine Reparatur. Das schließt alle Eingriffe in das Materialgefüge, Wärmebehandlungen, Schweißen und Rückverformungen ein. Räder mit Rissen, Deformationen und Anzeichen von fortgeschrittener Korrosion können ihre Zulassung verlieren und müssen dann ersetzt und verschrottet werden.
Sehr wohl erlaubt ist es allerdings, Leichtmetallräder aufzubereiten. Rein optische Defekte wie kleine Kratzer, Schrammen oder Korrosion dürfen ausgebessert werden. Als Regel gilt, dass die Beschädigung für eine Aufarbeitung nicht tiefer als 1 Millimeter und nicht weiter als 50 Millimeter vom Felgenrand entfernt sein darf."
Man kann sich auch mit ner Rollo Gaffertape an die Eiger Nordwand kleben. Ist technisch möglich. Wer's mag, solls halt machen.
Natürlich kann man die ganzen Sicherheitsbestimmungen außer acht lassen, dann würde ich folgerichtig auch nicht mehr zur HU fahren. Weil's auch ohne geht und da Alle so pingelig sind......
PS: Würde mir jemand ein Gebrauchtfahrzeug mit geschweißter Felge verkaufen und ich käme dahinter, träte ich ihm juristisch ein richtiges Loch in die Hose.

