22.06.2026, 12:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.06.2026, 15:43 von Gelber Bengel.)
Die von mir zitierte und durch die KI zusammengefasste Kenntnis stammt aus meinem Maschinenbaustudium vor ca. 40 Jahren an der RWTH Aachen aus den Bereichen Werkstoffkunde und Thermodynamik. Aluminium gab's damals schon, wobei ich zugestehe, dass sich in der Bearbeitung zwischenzeitlich einiges getan hat.
Findet eine Diskussion übrigens auf Basis von Fakten statt, bin ich gerne dabei. Was mir hier ziemlich gegen den Strich ging, waren die unsinnigen Einwürfe abseits aller bereits genannten Fakten, die noch nicht mal als Frage sondern als Behauptung formuliert wurden.
Zusammenfassend geht die Diskussion also um die theoretische Frage, ob ein, je nach Hersteller und Erzeugnis unterschiedlich dimensioniertes Produkt, durch eine Reparatur physikalisch und chemisch verändert seiner Funktion im Rahmen der geforderten Prüfungen noch nachkommen kann.
Ich stelle es aus meiner Sicht mal fraglich, ob sich irgendein Felgenhersteller damit schon mal beschäftigt hat vor dem Hintergrund, dass jegliche Reparatur durch Schweißen per se verboten ist , was dem Hersteller im Sinne des Verkaufs von Ersatzprodukten zu Gute kommt sowie der Tatsache, dass jede Beschädigung anders geartet ist und man jede Reparatur einzeln umfänglich beurteilen und testen müsste. Aber ausschließen kann ich es auch nicht.
Im Endeffekt hätte jede reparierte Felge erneut die gesetzlich geforderten Prüfungen zu bestehen, die Produkthaftung des Reparateurs bliebe die gleiche. Damit befände man sich weit außerhalb jeder Wirtschaftlichkeit.
Ein alter Spruch lautet, dass ein System so stark ist, wie das schwächste Teil darin. Erfüllt dieses mit entsprechenden Reserven seine Aufgaben, ist's also theoretisch machbar. Die Sinnhaftigkeit dessen ist jedoch aufgrund der Umfänglichkeit der nötigen Prüfungen mehr als fraglich.
Alufelgen sind gewichtstechnisch als ungefederte Massen vom Hersteller auf Kante genäht, also so leicht und damit fragil wie es eben noch machbar und zulässig ist. Die Dimensionen und materiellen Zusammensetzungen sind auf ein intaktes Gefüge berechnet und konstruiert. Da jeder Hersteller individuell entscheidet, wo wieviel Material eingespart werden kann, spielen da sehr viele Unbekannte mit, so dass es wohl keine allgemein gültige Antwort auf diese Frage geben wird. Zumal Felgen, abhängig von zB Traglast, Geschwindigkeitsbereich usw., Zulassungen für spezifische Fahrzeuge erhalten, die die Leistungsfähigkeit des Produktes nicht überschreiten dürfen.
Das Ganze würde auf den Einzelfall bezogen sicherlich zur Überprüfung kommen, wenn ein Unfall passiert, bei dem eine derat reparierte Felge involviert wäre. Dann gilt es den Beweis zu führen, dass sie nicht unfallursächlich gewesen ist.
Findet eine Diskussion übrigens auf Basis von Fakten statt, bin ich gerne dabei. Was mir hier ziemlich gegen den Strich ging, waren die unsinnigen Einwürfe abseits aller bereits genannten Fakten, die noch nicht mal als Frage sondern als Behauptung formuliert wurden.
Zusammenfassend geht die Diskussion also um die theoretische Frage, ob ein, je nach Hersteller und Erzeugnis unterschiedlich dimensioniertes Produkt, durch eine Reparatur physikalisch und chemisch verändert seiner Funktion im Rahmen der geforderten Prüfungen noch nachkommen kann.
Ich stelle es aus meiner Sicht mal fraglich, ob sich irgendein Felgenhersteller damit schon mal beschäftigt hat vor dem Hintergrund, dass jegliche Reparatur durch Schweißen per se verboten ist , was dem Hersteller im Sinne des Verkaufs von Ersatzprodukten zu Gute kommt sowie der Tatsache, dass jede Beschädigung anders geartet ist und man jede Reparatur einzeln umfänglich beurteilen und testen müsste. Aber ausschließen kann ich es auch nicht.
Im Endeffekt hätte jede reparierte Felge erneut die gesetzlich geforderten Prüfungen zu bestehen, die Produkthaftung des Reparateurs bliebe die gleiche. Damit befände man sich weit außerhalb jeder Wirtschaftlichkeit.
Ein alter Spruch lautet, dass ein System so stark ist, wie das schwächste Teil darin. Erfüllt dieses mit entsprechenden Reserven seine Aufgaben, ist's also theoretisch machbar. Die Sinnhaftigkeit dessen ist jedoch aufgrund der Umfänglichkeit der nötigen Prüfungen mehr als fraglich.
Alufelgen sind gewichtstechnisch als ungefederte Massen vom Hersteller auf Kante genäht, also so leicht und damit fragil wie es eben noch machbar und zulässig ist. Die Dimensionen und materiellen Zusammensetzungen sind auf ein intaktes Gefüge berechnet und konstruiert. Da jeder Hersteller individuell entscheidet, wo wieviel Material eingespart werden kann, spielen da sehr viele Unbekannte mit, so dass es wohl keine allgemein gültige Antwort auf diese Frage geben wird. Zumal Felgen, abhängig von zB Traglast, Geschwindigkeitsbereich usw., Zulassungen für spezifische Fahrzeuge erhalten, die die Leistungsfähigkeit des Produktes nicht überschreiten dürfen.
Das Ganze würde auf den Einzelfall bezogen sicherlich zur Überprüfung kommen, wenn ein Unfall passiert, bei dem eine derat reparierte Felge involviert wäre. Dann gilt es den Beweis zu führen, dass sie nicht unfallursächlich gewesen ist.

