30.07.2026, 13:58
(30.07.2026, 11:51)harryhirsch71 schrieb: ...die Behebung des Schadens vorne Rechts, wenn auch ohne Airbag-Auslösung (wie der TE schreibt),
sollte ebenfalls ordentlich repariert und lackiert worden sein.
Bilder, Rechnungen, Doku wird es da eh nicht geben.
Augen auf bei der Besichtigung, Johannes!
Am besten auf einer Hebebühne.
Gruß Harald
Der Schaden wurde begutachtet wegen der fehlenden VIN.Sonst hätte der Prüfer die nicht eingeschlagen.
Der Schaden war gut repariert.Er lief ja schon einige Jahre in D.

