Vor 6 Stunden
Es ist insoweit Grütze, dass Klaus verheimlicht hat, dass er eine import Corvette fährt. Und es ist nicht fraglich, ob man die an einer EU Corvette eingetragen bekommt, wie in meinem Fall, sondern es ist wohl nie möglich. Dazu noch die damalige Klarstellung der DEKRA:
Für die Fahrzeuge mit EG - Typgenehmigung ist es vorgeschrieben, dass alle (relevanten) Bauteile eine Baumusterzulassung nach europäischem Recht haben müssen - dies ist bei Import - Fahrzeugen nicht der Fall.
Die Scheinwerfer sind Bauartgenehmigungspflichtig - somit müssen diese zwingend das "E - Prüfzeichen" haben.
Eine Umrüstung auf "amerikanischen Standard" ist auch mit einem lichttechnischen Gutachten nicht zulässig, da Ihr Fahrzeug - wie oben gesagt - eine europäische Typgenehmigung hat und daher in den einzelnem Positionen die europäischen Normen erfüllen muss.
Das lichttechnische Gutachten ist lediglich der Nachweis, dass eine sogenannte "In - Etwa - Wirkung" sicher eingehalten wird und kann nur für Import - Fahrzeuge angewendet
werden.
Für die Fahrzeuge mit EG - Typgenehmigung ist es vorgeschrieben, dass alle (relevanten) Bauteile eine Baumusterzulassung nach europäischem Recht haben müssen - dies ist bei Import - Fahrzeugen nicht der Fall.
Die Scheinwerfer sind Bauartgenehmigungspflichtig - somit müssen diese zwingend das "E - Prüfzeichen" haben.
Eine Umrüstung auf "amerikanischen Standard" ist auch mit einem lichttechnischen Gutachten nicht zulässig, da Ihr Fahrzeug - wie oben gesagt - eine europäische Typgenehmigung hat und daher in den einzelnem Positionen die europäischen Normen erfüllen muss.
Das lichttechnische Gutachten ist lediglich der Nachweis, dass eine sogenannte "In - Etwa - Wirkung" sicher eingehalten wird und kann nur für Import - Fahrzeuge angewendet
werden.

