28.09.2026, 18:32
...nur so ein Gedanke/ Hinweis von jemandem, der das Fahrzeug seit 4 jahren und ca. 42.000km bewegt:
Glaubt an die Selbstheilungskräfte der C8 (gilt nicht nur für die Scheinwerfer übrigens- es gibt wirklich kleine Macken, die irgendwann einfach weg sind...!).
Zum Wasser in den Scheinwerfern:
1.) dies scheint ein generelles Problem (auch bei anderen Modellen/ Marken) bei dieser bauweise der Scheinwerfer zu sein (fehlende Wärme um das Kondensat zu trocknen etc.)
2.) ich gehöre ja zu den bösen Waschanlagen- Fahrern und habe somit desöfteren "Beschlag" dort drin- am nächsten Tag oder nach einer (etwas) längeren Fahrt ist dieser verschwunden (incl. Schlieren). Und- je älter das Auto wird, umso seltener taucht das Phänomen auf!
3.) eine erfolgreiche Garantieabwicklung (egal bei wem) für dieses "Problem" hängt von vielen Faktoren ab (Art des Kondensats/ der Schlieren muss dokumentiert werden etc.), sodass eine Garantiefall selten erfolgreich eingeleitet wird
4.) Es gab auch Fälle, bei denen nach dem Scheinwerfer- Wechsel das gleichen Phönomen wieder aufgetaucht ist
Dies nur zur Beruhigung/Relativierung, wenngleich ich natürlich vollstes Verständnis habe, dass man auf sein "Recht" bestehen möchte, so es denn besteht...
Glaubt an die Selbstheilungskräfte der C8 (gilt nicht nur für die Scheinwerfer übrigens- es gibt wirklich kleine Macken, die irgendwann einfach weg sind...!).
Zum Wasser in den Scheinwerfern:
1.) dies scheint ein generelles Problem (auch bei anderen Modellen/ Marken) bei dieser bauweise der Scheinwerfer zu sein (fehlende Wärme um das Kondensat zu trocknen etc.)
2.) ich gehöre ja zu den bösen Waschanlagen- Fahrern und habe somit desöfteren "Beschlag" dort drin- am nächsten Tag oder nach einer (etwas) längeren Fahrt ist dieser verschwunden (incl. Schlieren). Und- je älter das Auto wird, umso seltener taucht das Phänomen auf!
3.) eine erfolgreiche Garantieabwicklung (egal bei wem) für dieses "Problem" hängt von vielen Faktoren ab (Art des Kondensats/ der Schlieren muss dokumentiert werden etc.), sodass eine Garantiefall selten erfolgreich eingeleitet wird
4.) Es gab auch Fälle, bei denen nach dem Scheinwerfer- Wechsel das gleichen Phönomen wieder aufgetaucht ist
Dies nur zur Beruhigung/Relativierung, wenngleich ich natürlich vollstes Verständnis habe, dass man auf sein "Recht" bestehen möchte, so es denn besteht...

