02.10.2026, 18:24
Man muss den Nachweis erbringen als Versender das wegen der Sanktionen kein russischer Stahl enthalten ist und
der neuen europäischen Verpackungsverordnung die der Versender erfüllen muss mit dem Nachweis der Herkunft und der Materialien der Verpackung.
der neuen europäischen Verpackungsverordnung die der Versender erfüllen muss mit dem Nachweis der Herkunft und der Materialien der Verpackung.

